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Führerscheinklassen

Klasse B

Mit dem Führerschein der Klasse B darfst du Kraftfahrzeuge (z.B. Autos) mit einer zulässigen Gesamtmasse von maximal 3.500 kg fahren. Diese Fahrzeuge dürfen bis zu 8 Sitzplätze haben, zusätzlich zum Fahrersitz. Anhänger sind ebenfalls erlaubt, solange die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg nicht überschreitet. Ist der Anhänger schwerer, darf die Kombination aus Zugfahrzeug und Anhänger nicht mehr als 3.500 kg wiegen.


Praktische Ausbildung:

Die Anzahl der Pflichtstunden für die praktische Ausbildung beträgt mindestens 12 Doppelstunden à 45 Minuten (das entspricht insgesamt 6 Stunden).

Sonderfahrten:

Im Rahmen der praktischen Ausbildung musst du bestimmte Sonderfahrten absolvieren:

  • Überlandfahrt: Mindestens 5 Stunden
  • Autobahnfahrt: Mindestens 4 Stunden
  • Nachtfahrt: Mindestens 3 Stunden

    Diese Sonderfahrten dienen dazu, dich auf unterschiedliche Verkehrssituationen vorzubereiten und sicherheitsrelevante Erfahrungen zu sammeln.

    BF17 (Begleitetes Fahren ab 17)

    Das begleitete Fahren ermöglicht es Jugendlichen, bereits mit 17 Jahren den Führerschein der Klasse B zu erhalten. Dabei gelten folgende Regelungen:

    1. Begleitung: Du darfst nur in Begleitung einer vorher eingetragenen Person fahren. Diese Begleitperson muss mindestens 30 Jahre alt sein, seit mindestens 5 Jahren einen Führerschein der Klasse B besitzen und darf maximal 1 Punkt im Fahreignungsregister haben.

    2. Einschränkungen: Du darfst nur in Deutschland und unter bestimmten Bedingungen fahren, z.B. ohne Alkohol- oder Drogenkonsum.

    Mit dem 18. Geburtstag entfällt die Begleitpflicht automatisch, und du darfst dann alleine fahren.

    Schlüsselzahl 78

    Mit einem Führerschein der Klasse B, der auf Automatikfahrzeuge beschränkt ist (Schlüsselzahl 78), darfst du nur Fahrzeuge mit Automatikgetriebe fahren. Diese Einschränkung erhältst du, wenn du die praktische Prüfung auf einem Automatikfahrzeug absolvierst. Wenn du später auch Schaltwagen fahren möchtest, musst du eine zusätzliche Fahrprüfung auf einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe ablegen.

    Praktische Ausbildung:

    • Die praktische Ausbildung konzentriert sich auf das Fahren von Automatikfahrzeugen.
    • Es müssen praktische Fahrstunden absolviert werden, um die Fahrzeugbeherrschung und das sichere Fahren mit Automatikgetrieben zu erlernen.
    • Die Anzahl der Pflichtstunden für die praktische Ausbildung beträgt mindestens 12 Doppelstunden à 45 Minuten (entspricht insgesamt 6 Stunden).
    • Für die Schlüsselzahl 78 sind keine speziellen Sonderfahrten vorgeschrieben. Die regulären Anforderungen an Überlandfahrt, Autobahnfahrt und Nachtfahrt entfallen, da sie in einem Automatikfahrzeug nicht spezifisch trainiert werden müssen.


    Schlüsselzahl 96

    Erlaubt das Führen von Fahrzeugkombinationen (Zugfahrzeug und Anhänger) mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, aber maximal 4.250 kg. Dies ist keine eigene Führerscheinklasse, sondern eine Erweiterung der Klasse B.

    Praktische Ausbildung:

    • Die praktische Ausbildung konzentriert sich auf das Fahren von Fahrzeugkombinationen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3.500 kg bis maximal 4.250 kg.
    • Es müssen praktische Fahrstunden absolviert werden, um die spezifischen Anforderungen beim Fahren solcher Fahrzeugkombinationen zu erlernen.
    • Die Anzahl der Pflichtstunden für die praktische Ausbildung beträgt mindestens 12 Doppelstunden à 45 Minuten (entspricht insgesamt 6 Stunden).
    • Für die Schlüsselzahl 96 sind keine speziellen Sonderfahrten vorgeschrieben. Die regulären Anforderungen an Überlandfahrt, Autobahnfahrt und Nachtfahrt gelten jedoch weiterhin, um die Fahrschüler auf unterschiedliche Verkehrssituationen vorzubereiten.

    Klasse BE

    Mit dem Führerschein der Klasse BE darfst du Zugfahrzeuge der Klasse B mit Anhängern fahren, die schwerer als 750 kg sind. Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers kann dabei bis zu 3.500 kg betragen.

    Voraussetzungen:

    • Du musst bereits im Besitz eines Führerscheins der Klasse B sein.
    • Du musst sowohl eine theoretische als auch eine praktische Ausbildung und Prüfung für die Klasse BE absolvieren.

    Zusammengefasst:

    • Zugfahrzeug: Fahrzeug der Klasse B (max. 3.500 kg zulässige Gesamtmasse).
    • Anhänger: Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg und bis zu 3.500 kg.
    • Gesamtkombination: Die Kombination aus Zugfahrzeug und Anhänger kann eine zulässige Gesamtmasse von bis zu 7.000 kg erreichen (3.500 kg Zugfahrzeug + 3.500 kg Anhänger).

    Der BE-Führerschein erweitert die Möglichkeiten, schwerere Anhänger zu ziehen, was besonders nützlich für Wohnwagen, Pferdetransporter oder größere Anhänger im gewerblichen Bereich sein kann.


    Alles zum EU-Führerschein

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