Mit dem Führerschein der Klasse B darfst du Kraftfahrzeuge (z.B. Autos) mit einer zulässigen Gesamtmasse von maximal 3.500 kg fahren. Diese Fahrzeuge dürfen bis zu 8 Sitzplätze haben, zusätzlich zum Fahrersitz. Anhänger sind ebenfalls erlaubt, solange die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg nicht überschreitet. Ist der Anhänger schwerer, darf die Kombination aus Zugfahrzeug und Anhänger nicht mehr als 3.500 kg wiegen.
Praktische Ausbildung:
Die Anzahl der Pflichtstunden für die praktische Ausbildung beträgt mindestens 12 Doppelstunden à 45 Minuten (das entspricht insgesamt 6 Stunden).
Sonderfahrten:
Im Rahmen der praktischen Ausbildung musst du bestimmte Sonderfahrten absolvieren:
Diese Sonderfahrten dienen dazu, dich auf unterschiedliche Verkehrssituationen vorzubereiten und sicherheitsrelevante Erfahrungen zu sammeln.
Das begleitete Fahren ermöglicht es Jugendlichen, bereits mit 17 Jahren den Führerschein der Klasse B zu erhalten. Dabei gelten folgende Regelungen:
Begleitung: Du darfst nur in Begleitung einer vorher eingetragenen Person fahren. Diese Begleitperson muss mindestens 30 Jahre alt sein, seit mindestens 5 Jahren einen Führerschein der Klasse B besitzen und darf maximal 1 Punkt im Fahreignungsregister haben.
Einschränkungen: Du darfst nur in Deutschland und unter bestimmten Bedingungen fahren, z.B. ohne Alkohol- oder Drogenkonsum.
Mit dem 18. Geburtstag entfällt die Begleitpflicht automatisch, und du darfst dann alleine fahren.
Mit einem Führerschein der Klasse B, der auf Automatikfahrzeuge beschränkt ist (Schlüsselzahl 78), darfst du nur Fahrzeuge mit Automatikgetriebe fahren. Diese Einschränkung erhältst du, wenn du die praktische Prüfung auf einem Automatikfahrzeug absolvierst. Wenn du später auch Schaltwagen fahren möchtest, musst du eine zusätzliche Fahrprüfung auf einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe ablegen.
Praktische Ausbildung:
Erlaubt das Führen von Fahrzeugkombinationen (Zugfahrzeug und Anhänger) mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, aber maximal 4.250 kg. Dies ist keine eigene Führerscheinklasse, sondern eine Erweiterung der Klasse B.
Praktische Ausbildung:
Mit dem Führerschein der Klasse BE darfst du Zugfahrzeuge der Klasse B mit Anhängern fahren, die schwerer als 750 kg sind. Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers kann dabei bis zu 3.500 kg betragen.
Voraussetzungen:
Zusammengefasst:
Der BE-Führerschein erweitert die Möglichkeiten, schwerere Anhänger zu ziehen, was besonders nützlich für Wohnwagen, Pferdetransporter oder größere Anhänger im gewerblichen Bereich sein kann.